Verfassungsfeind, wer eine Aufklärung der Corona-Maßnahmen fordert?
Gestaltung: Johannes Ross
Es werden Erinnerungen an jene Zeit zwischen 2020 und 2022 wach, als der Staat die Samthandschuhe abstreifte und die Grundrechte – Abwehrrechte gegenüber eine willkürlich agierende Obrigkeit! – unter Vorbehalt stellte.
Damals schaffte der sogenannte (dem Innenministerium unterstellte) Verfassungsschutz den durchaus speziell anmutenden Beobachtungsgrund »verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates«, unter denen all jene fielen, die es wagten, die am Parlament vorbeigeprügelten und nicht zu hinterfragenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie öffentlich anzuzweifeln.
Die unappetitliche Konsequenz war, dass Bürger, die ihre Grundrechte in Anspruch nahmen, nicht nur diffamiert, sondern auch kriminalisiert und mitunter sogar pathologisiert, also für geisteskrank erklärt wurde.
Wenn hier nun eine Aufklärung dieser unsäglichen und zutiefst antidemokratischen Jahre gefordert wird, so findet man sich als unbescholtener Bürger offenbar zwischen gewaltbereiten Islamisten und Rechts- wie Linksextremisten wieder. Dabei ist dem VS offenkundig selbst klar, dass Kritiker der Maßnahmen nicht die Freiheitlich demokratische Grundordnung anzweifeln, sondern vor allem ein Problem mit dem Handeln von Institutionen und politischen Repräsentanten haben – was übrigens von der Meinungsfreiheit gedeckt ist!
Die Ironie bei alledem: Kürzlich erklärte der sächsische Verfassungsgerichtshof die Verordnungen im Winter 2021 in Teilen für verfassungswidrig. Beschränkungen etwa bei Beerdigungen (infolge derer sich Familien nicht von ihren Angehörigen angemessen verabschieden konnten…) oder nächtliche Ausgangssperren schossen weit über das Ziel hinaus.
Die Lösung ist also denkbar einfach: eine umfassende Aufklärung der Corona-Jahre! Bekanntlich hat nichts zu verheimlichen, wer auch nichts zu verbergen hat, richtig?
Aber diese Geheimniskrämerei, das Misstrauen gegenüber dem Bürger und die Ignoranz der Verantwortlichen – und zusätzlich die Kriminalisierung der Kritik an ihnen – wird weiterhin für erheblichen Unmut in der Bevölkerung sorgen. Dieses Verhalten der Politik legt die Axt an die Demokratie, nicht die Kritik an staatlichem Handeln.