Kleine Anfrage: Kinder als Schuldner?

Grafik/ Text: Johannes Ross (Bild via ChatGPT)

Darf das Jobcenter bei minderjährigen Bürgergeldempfängern Pfändungen durchsetzen? Kurz: Offenbar ja!

Ende März traute ich meinen Augen nicht, als eine Mutter berichtete, dass sie Post vom Jobcenter Chemnitz erhalten hatte. Der Inhalt schlug ein: Es sollte zuviel gezahltes Bürgergeld bei einem minderjährigen Bürgergeldempfänger, der Teil der Bedarfsgemeinschaft ist, durch einen Mitarbeiter des Zolls (der extra aus Erfurt kommen sollte...) eingetrieben werden.

Dementsprechend hakte ich bei der sächsischen Regierung nach und erhielt eine interessante, wenn auch ernüchternde Antwort (Drs 8/2246): Ja, das ist rechtlich nach dem Sozialgesetzbuch erlaubt.

Allerdings: Die Regierung betont, dass Pfändungen als »ultima ratio« gelten. Diese sollen erst eingesetzt werden, wenn jedweder Kontaktversuch des Jobcenters zum Schuldner nicht gefruchtet hat.

Die Mutter des elfjährigen Jungen aber sagt, dass das Jobcenter umgehend mit der Pfändung drohte.

Was ist beim Jobcenter Chemnitz los? Die Regierung ist nach eigenen Angaben nicht zuständig; das Jobcenter wiederum reagiert auf Anfragen der Morgenpost nicht. Müssen säumige Empfänger und deren Kinder jetzt damit rechnen, dass Vollzugsbeamte bei zuviel gezahltem Bürgergeld im Kinderzimmer stehen?

Hoffen wir, dass dies ein bedauerlicher Einzelfall bleibt und das Chemnitzer Jobcenter sich künftig im Griff hat!

Tag24 schreibt: »Der Parlamentarier Kupke zeigte sich gestern enttäuscht: "Ich würde mir ein Regelwerk wünschen, wie solche Fälle behandelt werden. Willkür darf da kein Raum gegeben werden. Stattdessen sollte Milde walten und alle gesetzlichen Spielräume ausgelotet werden."«

Der Artikel ist hier einsehbar:
https://www.tag24.de/sachsen/staatsregierung-verteidigt-rueckforderung-von-buergergeld-bei-minderjaehrigen-3383397

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