300 Tage Wartezeit im Pflegefall?
Bürokratie als Zumutung: Wer im Pflegefall Sozialhilfe beantragen muss, sollte in Sachsen viel Geduld mitbringen!
Bild: Johannes Ross (Foto: Chris Lässig/SLT)
In meiner Kleinen Anfrage (Drs. 8/4154) wollte ich einmal genauer wissen, wie lange Sozialämter in Sachsen bei der Antragsbearbeitung im Pflegefall brauchen.
Die Antwort ist ernüchternd wie erschreckend:
Fast ein halbes Jahr braucht der Kommunale Sozialverband im Durchschnitt, in meinem Wahlkreis Chemnitz braucht die Verwaltung 8 Monate! In Leipzig sind es noch mehr: da sind es bis zu 300 Tage!
Dass es keine gesetzlich fixierten Fristen gibt und man erst nach sechs Monaten eine Untätigkeitsklage einreichen kann, ist ein Armutszeugnis. Menschen im Pflegefall brauchen Verlässlichkeit, nicht lange Verwaltungswartezeiten.
Hinzu kommt: Die Pflegeheime gehen in Vorleistung, mitunter mehrere 10.000 Euro pro Bewohner! Und was, wenn über Monate hinweg kein Zahlungseingang stattfindet? Werden dann Bewohner auf die Straße gesetzt? Fragen über Fragen!
👉 Wir fordern:
• Verbindliche Bearbeitungsfristen von höchstens drei Monaten
• Transparente Erfassung von Bearbeitungszeiten, Personalbestand und Beschwerden
• Mehr Personal, zweckmäßigere Prozesse in Sozialämtern und beim KSV
Früher oder später betrifft das Thema Pflege uns alle: Sei es persönlich oder unsere Angehörigen. Es darf nicht sein, dass Pflegeleistungen vom Wohnort abhängen.
Wir im BSW fordern Vernunft und Gerechtigkeit – natürlich auch im Pflegefall.