Richter haben Neutralität zu wahren!

Wie immer sieht die Realität anders aus. Noch vor der Sommerpause soll Frauke Brosius-Gersdorf, Professorin der Universität Potsdam und vorgeschlagen von CDU/CSU und SPD, zur Richterin am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gewählt werden.

Bild: Johannes Ross

Die parteipolitische Färbung dieses Vorgangs einmal außer Acht gelassen: Die fragwürdigen Äußerungen der designierten Verfassungsrichterin – etwa zur Impfpflicht oder dem Verbot der AfD –, könnten den Eindruck erwecken, dass die nötige (und gewünschte) Neutralität, die dieses Amt erfordert, nicht vollends erfüllt werden würde.

So verteidigte Brosius-Gersdorf im Jahr 2021 die Impfpflicht und war der Ansicht, man müsse „Geimpfte“ vor »Ungeimpften« beschützen, da letztere eine Bedrohung für die Gesundheit all jener darstellten, die die Impfung verabreicht bekommen hatten. Ebenso würden, ohne einen entsprechenden Zwang zur Impfung, »weitere Corona-Winter« drohen.

Die grundgesetzlich verbriefte körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2) – immerhin ein Abwehrrecht gegen einen übergriffigen Staat – sieht Brosius-Gersdorf hier nicht verletzt.

Dass die Universitätsprofessorin für Öffentliches Recht offenbar ein etwas spezielles Verhältnis zum Grundgesetz pflegt, zeigte sich bereits in der Vergangenheit: So vertritt sie vehement die Ansicht, wie zuletzt in der Sendung »Lanz«, dass man Mitgliedern der AfD Grundrechte wie das passive Wahlrecht entziehen solle.

Ebenso setzt sie sich für die Liberalisierung des sogenannten »Abtreibungsparagrafen« §218 StGB ein, was jedoch der Rechtsprechung des BVerfG widerspricht.

Obendrein ist sie der Überzeugung, man müsse das Grundgesetz »gendern«, also grammatikalischen Bedürfnissen des Zeitgeistes unterwerfen.

Wir sagen: Richter haben Neutralität zu wahren! Sie sind keine Fahnenträger parteipolitischer Interessen! Aktivisten haben nichts an Gerichten verloren!

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