Anfrage offenbart Statistik-Irrsinn!
Bild: Johannes Ross
Offenbar sieht sich die Bundesagentur für Arbeit (BA) außerstande zu beantworten, wie viele Empfänger von Arbeitslosengeld II ohne deutsche Staatsbürgerschaft erfolgreich einen Sprach-und Integrationskurs absolviert haben. Dies ergab meine Kleine Anfrage (Drs.-Nr. 8/4450) an die sächsische Landesregierung.
Als Begründung wird die sogenannte Fremdförderungen für diese Kurse angegeben, die im Ergebnis unterschiedlich erfasst und im operativen Fachverfahren der BA statistisch nicht nachgewiesen werden. Es werden also Arbeitsuchende zu Integrations- und Sprachkursen geschickt – man erfasst aber nicht, ob und inwiefern sie diesen Kurs auch erfolgreich absolvieren. Die Aussagekraft solcher Daten ist denkbar gering und ohne Nachweis von Erfolgen nichts anderes als politische Augenwischerei!
Darüber hinaus wurde für den Zeitraum 2015 bis 2024 die Anzahl der ALG-II-Empfänger ohne deutsche Staatsbürgerschaft abgefragt, die erfolgreich einen Schulabschluss, eine berufliche Weiterbildung oder eine abschlussbezogene Nachqualifizierung absolviert haben: Auch hier gibt es seitens der BA keine verlässlichen Angaben, sondern nur eine Anzahl der betreffenden ALG-II-Empfänger, die die Förderung nicht vorzeitig beendet haben.
Wie will man Integrationserfolge nachweisen, wenn keine Zahlen erhoben werden? Warum wird nicht die Anzahl der Teilnehmer erfasst, die erfolgreich eine Qualifizierungsmaßnahme zur Arbeitsmarkteingliederung abgeschlossen haben? Und wie lassen sich daraus Rückschlüsse ziehen, ob der Abschluss solcher Qualifizierungsangebote den Teilnehmern überhaupt genützt haben? Dieses Missmanagement verschleiert die Zustände und belastet den Steuerzahler.
Der Gesetzgeber im Bund muss hier dringend nachbessern und die Statistikerhebung der BA einer eingehenden Prüfung unterziehen!